Rechtliche Angaben
Stornobedingungen
Terminvereinbarung und individuelle Versorgung
Die Online-Terminvereinbarung dient der verbindlichen Reservierung eines persönlichen Termins zur Beratung, Befunderhebung, Vermessung und individuellen Auswahl bzw. Anfertigung einer orthopädischen Einlagenversorgung.
Der konkrete Umfang der Versorgung wird im Rahmen des persönlichen Termins anhand der individuellen Befunde und, soweit vorhanden, der ärztlichen Verordnung festgelegt.
Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Versorgung, soweit die Voraussetzungen vorliegen, auf Grundlage der ärztlichen Verordnung und nach Maßgabe der jeweils geltenden Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei Privatversicherten und Selbstzahlern erfolgt die Versorgung nach der im Einzelfall vereinbarten Vergütung.
Kostenfreie Absage
Absagen oder Verschieben Ihres Termins ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei und formlos möglich, zum Beispiel über den Stornolink in Ihrer Bestätigungsmail, telefonisch oder persönlich im Studio.
Ausfallentschädigung bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen
Der vereinbarte Termin wird für Sie verbindlich reserviert. Die hierfür vorgesehene Zeit steht während des reservierten Zeitraums grundsätzlich nicht für andere Kunden zur Verfügung.
Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, wird um eine Absage spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin gebeten.
Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen kann eine Ausfallentschädigung in Höhe von 30,00 € verlangt werden, sofern der Termin aufgrund der kurzfristigen Absage bzw. des Nichterscheinens nicht anderweitig vergeben werden konnte. Die Ausfallentschädigung dient dem Ausgleich des durch den nicht anderweitig nutzbaren reservierten Termin entstehenden Ausfalls und stellt keine Vertragsstrafe dar.
Wir wissen, dass sich Termine manchmal aus guten Gründen nicht einhalten lassen. Trotzdem bitten wir um Verständnis: Als kleiner, inhabergeführter Betrieb mit begrenzten Kapazitäten halten wir für Ihren Termin bewusst ausreichend Zeit frei, oft eine ganze Stunde. Sagen Sie sehr kurzfristig ab oder erscheinen Sie nicht, können wir diesen Platz in aller Regel nicht mehr an eine andere Person vergeben, die genau zu diesem Zeitpunkt einen Termin gesucht hätte. Der dadurch entstehende wirtschaftliche Ausfall liegt für uns dabei regelmäßig sogar über der hier berechneten Ausfallentschädigung von 30 €, die damit für Sie in jedem Fall die günstigere Lösung gegenüber dem tatsächlichen Schaden bleibt. Es ist uns wichtig zu sagen: Wir berechnen diese Entschädigung nicht gerne, sondern nur, weil sie für einen Betrieb unserer Größe tatsächlich einen Unterschied macht.
Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Ausfall entstanden ist. Legen Sie uns einen entsprechenden Nachweis vor, entfällt die Ausfallentschädigung oder wird entsprechend reduziert.
Konnten Sie den Termin aus einem von Ihnen nicht zu vertretenden Grund nicht wahrnehmen (zum Beispiel plötzliche Erkrankung oder Unfall), entfällt die Entschädigung. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall so bald wie möglich.
Die Ausfallentschädigung betrifft ausschließlich die Terminreservierung und steht in keinem Zusammenhang mit etwaigen Behandlungs-, Material- oder Rezeptkosten.
Widerrufsrecht
Soweit Sie durch die Online-Terminvereinbarung einen Fernabsatzvertrag über eine entgeltliche Dienstleistung schließen, gelten die gesetzlichen Vorschriften über das Widerrufsrecht.
Soweit Gegenstand des Vertrages die Lieferung einer individuell nach Ihren persönlichen Bedürfnissen angefertigten orthopädischen Einlage ist, besteht ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Die individuelle Anfertigung erfolgt auf Grundlage der beim persönlichen Termin erhobenen bzw. festgestellten individuellen Maße, Befunde und Versorgungsanforderungen.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte und sonstige gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Die in Ziffer 3 beschriebene Ausfallentschädigung wird nicht für die Ausübung eines gesetzlichen Widerrufsrechts verlangt. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben von Ziffer 3 unberührt.
